Am 10.03.2021 erging in einem brisanten Rechtsstreit zwischen dem italienischen Schutzkonsortium für Balsamico und einem baden-württembergischen Essighersteller das Urteil, dass die Verwendung der Bezeichnung “Balsamico” auf einem deutschen Produkt zulässig ist, sofern das Etikett keine Anspielung auf das geschützte italienische Produkt mit der Bezeichnung “Aceto Balsamico di Modena” darstellt. Der Verband der Herstellung kulinarischer Lebensmittel Kulinaria Deutschland e.V. begrüßt die Entscheidung in seiner aktuellen Meldung und stellt damit klar, dass damit nun eine Grundlage für die Produktion von Balsamessig durch deutsche Hersteller existiert.
Damit wird ein Rechtsstreit beendet, der seit September 2015 anhielt. Brisanz erhielt der Fall durch die im Verfahren geklärten Fragen in Bezug auf die Verwendung der Begriffe “Aceto”, “Aceto Balsamico” und “Balsamico”, wir berichteten. Hierzu wurde durch den Bundesgerichtshof (BHG) der Europäischen Gerichtshof (EuGH) befragt, welcher zum Schluss kam, dass die Verwendung dieser einzelnen Begriffe keinen Verstoß darstellt. Letztlich musste noch geklärt werden, ob die Verwendung des Begriffes “Balsamico” eine Anspielung auf die geschützte Bezeichnung “Aceto Balsamico di Modena” sei – und auch hier entschied am Ende das OLG Karlsruhe (6 U 176/15) zu Gunsten des Essigherstellers aus Deutschland, welcher die Bezeichnung u.a. “Deutscher Balsamico” auf seinen Produkten verwendete.
Für das Herstellerkonsortium (Consorzio Tutela dell’Aceto Balsamico di Modena) und deren Präsidentin Mariangela Grosoli bedeutet dieses Urteil eine herbe Niederlage. Denn es kämpft derzeit an verschiedenen Fronten zur Durchsetzung seiner Schutzrechte. Erst kürzlich eskalierte der Streit zwischen Slowenien und Italien in einer ähnlich gelagerten Frage. Es ist ohnehin für den Verbraucher bei der derzeitigen Vielfalt der am Markt befindlichen Produkte mit der Bezeichnung “Aceto Balsamico di Modena” und deren Qualitätsunterschiede sehr schwer zu unterscheiden.
Wenn, dank dieser aktuellen Rechtsprechung nun zusätzlich Produkte in den Markt geschwemmt werden, ist die Verwirrung beim Kunden perfekt.
Die Vorschriften zur Produktion für einen Aceto Balsamico di Modena sind streng geregelt. Dennoch gibt es auch hier erhebliche qualitative und preisliche Unterschiede.
Unser Verbrauchertipp für den Kauf eines italienischen Balsamicos:
- Kaufen Sie im Feinkost-Fachhandel oder lassen Sie sich beraten.
- Achten Sie auf die Zutatenliste. Ein guter Balsamico besteht vorwiegend aus Traubenmost (dies sollte die erste Zutat in der Liste sein). Bei einem traditionellen Balsamico hört die Zutatenliste auch direkt nach dem Traubenmost auf. Traditioneller Balsamico mit einem gelb/roten D.O.P. Siegel (Aceto Balsamico Tradizionale di Modena) besteht nur aus Traubenmost. Es gibt sehr gute Balsamici aus der Nachbarregion von Modena, Reggio Emilia, welche als Condimento Balsamico zum Teil nur aus Traubenmost bestehen (Tipp!)
- Wenn Sie einen günstigen Balsamico im Supermarkt sehen, achten Sie auf das I.G.P. Siegel (gelb / blau) und den Zusatz “di Modena”. Ein IGP Balsamico enthält immer auch einen Anteil Weinessig! Je mehr Weinessig, desto saurer und billiger.
- Achten Sie darauf, dass kein Traubenkonzentrat / Traubenmostkonzentrat, E150d, Fructose, Glucose, Xanthan oder Maisstärke enthalten ist.
- Italienischer Aceto Balsamico di Modena wird aus dem Rohstoff Trauben hergestellt. Nicht aus Äpfeln, Birnen oder anderen Obstsorten.
- Ein richtig guter italienischer Balsamico reift lange Holzfass. Unserer Schätzung nach haben gut 80% der industriell hergestellten und auf dem Markt befindlichen Aceti Balsamici di Modena ein Holzfass nur für die vorgeschriebenen mindestens 60 Tage von innen gesehen. Die Veressigung findet bei den Industrieprodukten meinst in Edelstahl- oder Kunststofftanks statt. Fragen Sie nach echter Holzfassreifung. Durch das Holz erhält ein Balsamico seine Intensität und geschmackliche Tiefe. Das ist sehr stark vergleichbar mit einem guten Whiskey.